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Stand: 16.12.2014

Umsetzung der Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens (Umkehrung der Steuerschuld) auf Edelmetalle und unedle Metalle

 

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung wurde im Bereich der Meldedaten i.Z. mit dem § 13b UStG für 2015 dahingehend geändert, dass die Felder 84 und 85 neben den bisherigen Fällen - vor allem die Bauleistungen - auch für die Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen gelten.

 

Die bisherige Beschreibung des Feldes 84 (85 = daraus ermittelte Umsatzsteuer) lautet:

 

 

 

 

Andere Leistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers

(§ 13b Abs. 2 Nr. 4, 5 Buchst. b und Nr. 6 bis 9 UStG)

 

 

Ab 2015 lautet die Beschreibung des Feldes 84 (85 = daraus ermittelte Umsatzsteuer):

 

Andere Leistungen

(§ 13b Abs. 2 Nr. 4, 5 Buchst. b und Nr. 6 bis 9 und 11 UStG)

 

 

Abschnitt 11 verweist auf "Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände". Diese Anlage beinhaltet die Metallsorten. -> Liste auf Juris.de

 

In M-Fibu genügt es deshalb ein neues Wareneingangskonto anzulegen (in SKR 03 ab Nr. 3120, SKR 04 ab Nr. 5920) oder ein vorhandenes Konto in diesem Nummernbereich anzupassen. Die Schlüsselung von Steuerkennzeichen (z.B. 58) und die Eintragung im Feld "USt-Pos. ab 2007" = 84, entsprechen dabei den Eintragungen im Konto "Fremdleistungen § 13b".

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